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Re: [InetBib] Keine Sonntagsöffnung mehr für Bibliotheken?



Sehr geehrter Herr Holzbach,

Einrichtungen sich überhaupt lohnt. Das bedeutet, ob die Nutzer die
städtischen Bibliotheken überhaupt als kulturelle Einrichtung wahrnehmen
bzw. nutzen wollen. Während die wissenschaftliche Bibliothek ob ihres
Präsenzbestandes als Arbeitszentrum, m. E. weniger als
Begegnungszentrum, genutzt werden, werden die städtischen Bibliotheken -
abgesehen von ein paar Ausnahmen- doch wohl eher als "Ausleihzentrum"
wahrgenommen.

Ich empfehle Ihnen ein Praktikum in einer ÖB.

Beste Grüße

bsr. 

-- 
Dr. Bernd Schmid-Ruhe
Tel: +49 621 293-8930
Mobil: +49 162 293 6317
Fax: +49 621 293-8904

E-Mail: bernd.schmid-ruhe@xxxxxxxxxxx

Stadt Mannheim
Stadtbibliothek / Leitung
N 3, 4 / 68161 Mannheim 

www.mannheim.de


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von
Mathis Holzbach
Gesendet: Freitag, 28. November 2014 11:04
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Keine Sonntagsöffnung mehr für Bibliotheken?

Also, das Sie den Gottesdienst nur auf das Biblesen bzw. Bibelvorlesen
reduzieren wollten, wurde von Ihnen deutlich gesagt. Aus der Sicht der
Katholischen Kirche stimmt das rein rechtlich nicht.
Die Behauptung, dass allgemein die Bibliothek als antiken Versammlungsort
zu bezeichnen sei, ist nach meiner Kenntnis nicht unproblematisch.

Ich bin mal eine Arbeit von Frau Verch zu diesem Thema durchgegangen und
habe nach dieser Lektüre festgestellt, dass im Bezug zum Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes gerade die eingeschränkte Erlaubnis von
Tätigkeiten, die nur am Sonntag gemacht werden dürfen, auch weiterhin die
sonntägliche Nutzung des Präsenzbestandes von Bibliotheken  rechtfertigen
würde. Ob mit dieser Öffnung in Zukunft auch die Dienstleistung verbunden
werden sollte, ist ein interessanter Gedanke: ich habe Sonntags dort noch
nie einen Fachreferenten angetroffen ;-) .

Die Argumentation,  Bibliotheken und damit auch Stadtbibliotheken neben
dem Museum und dem Theater als kulturelles Begegnungszentrum
wahrzunehmen, bleibt ein interessanter Diskussionspunkt. Andererseits
sollte man sich auch fragen, ob die Sonntagsöffnung in diesen städtischen
Einrichtungen sich überhaupt lohnt. Das bedeutet, ob die Nutzer die
städtischen Bibliotheken überhaupt als kulturelle Einrichtung wahrnehmen
bzw. nutzen wollen. Während die wissenschaftliche Bibliothek ob ihres
Präsenzbestandes als Arbeitszentrum, m. E. weniger als
Begegnungszentrum, genutzt werden, werden die städtischen Bibliotheken -
abgesehen von ein paar Ausnahmen- doch wohl eher als "Ausleihzentrum"
wahrgenommen. (Ich vergesse nicht die Wenigen, die sowohl in
Universitätsbibliotheken als auch in städtischen Bibliotheken regelmäßig die
Tageszeitungen, ggf.  Magazine lesen. Eine kulturelle Bedeutung des
Begegnens kann ich auch hier nicht erkennen.)

Fazit: Das Urteil bestätigt nach meiner Sicht, dass alles bleibt, so wie es 
ist.
MH

Von meinem iPad gesendet

Am 27.11.2014 um 23:59 schrieb h0228kdm <h0228kdm@xxxxxxx
berlin.de>:

Am 2014-11-27 19:32, schrieb Mathis Holzbach:
Lieber Herr Umstätter,
hier ging es nicht um eine historische Begründung der Frage, ob
Sonntags die Bibliotheken geöffnet werden sollen oder nicht, sondern
nur um die rechtliche Einordnung des jüngsten Urteils.

Lieber Herr Holzbach,

ich befürchte, Sie haben meine Zeilen missverstanden. Ich wollte lediglich
darauf hinweisen, dass eine solche rechtliche Einordnung, auch für die
Zukunft des Bibliothekswesens in Deutschland Konsequenzen haben dürfte.
Ich hoffe, dass das hier erlaubt ist. Wobei ich nicht sicher bin, ob 
Bibliotheken
auch in Zukunft von Juristen, Kirchen, Gewerkschaftlern und Politikern so
eingeschätzt werden wie heute. Mir sagte vor längerer Zeit ein englischer
Kollege, dass er eine Gefahr darin sehe, dass Public Libraries zu sehr als
leisure activities gesehen werden. Bei uns hieß das des öfteren Lesecafe,
etc. Seit den PISA-Studien konzentrieren sich die Öffentlichen Bibliotheken
darum hier in Deutschland immer öfter auf die Leseförderung. Zur Zeit von E.
Ackerknecht und M. Dewey, sollten es eher Bildungseinrichtungen sein.
Ebenso wie bei den zahlreichen kleinen kirchlichen Bibliotheken, die früher
extra sonntags öffneten (was der Kollege Steinhauer bereits andeutete). Da
ist seit Jahrzehnten ein Wandel, der für die Zukunft der Digitalen Bibliothek
(z.B. mit den LibraryLabs s. www.ib.hu-
berlin.de/~wumsta/infopub/BAK14b_Vortrag.pdf) sicher wichtig sein wird -
auch für deren rechtliche Einordnung.

Wenn die Bibliotheken weiter privatisiert werden (s. GATS) zählen sie
möglicherweise bald zu den Vergnügungsparks ;-)

Hier geht es
doch nicht nur um die Kirchen. (Außerdem: die katholische Kirche
bezieht sich nicht auf Luther, obwohl er katholisch war ;-)).

Wie weit Luther noch katholisch bzw. schon Protestant war, dürfte
weitgehend klar sein. Aber hier ging es "nicht nur um die Kirche" es geht um
die Öffnung von Bibliotheken und das Lesen in Bibliotheken an Sonntagen.

Es geht
allein um die Frage, wie es Herr Steinhauer hervorgehoben hat, ob die
öffentlichen Bibliotheken rechtlich als kulturelle Begegnungszentren
angenommen werden können oder nicht und ob im Bezug auf das
jüngste
Urteil dieser Stellenwert Sonnta

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