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Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf



Am 05.11.2018 um 16:21 schrieb fb.wirtschaftswiss via InetBib:> Warum
die Entscheidung des VG in Düsseldorf nicht nachvollziehbar sein
> soll, ist mir ein Rätsel.
...

Die Anfang November 2018 ohne Vorliegen des Volltextes in Inetbib mit
Mutmaßungen diskutierte Entscheidung des VG Düsseldorf mit dem
Aktenzeichen 15 K 1130/16 kann man in der Entscheidungsdatenbank des
Landes NRW "NRWE"aufrufen:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2018/15_K_1130_16_Urteil_20181019.html

Nach Auskunft des OVG Münster wurde dort gegen die Entscheidung
Berufung eingelegt. Über deren Zulassung ist noch nicht entschieden. Das
Aktenzeichen der Berufung beim OVG lautet "15 A 4408/18".

Die aus meiner Sicht ausführlich und widerspruchsfrei begründete
Entscheidung des VG Düsseldorf stellt klar, dass jeder
Bibliotheksnutzer, sofern er nicht einen ihm anderweitig zustehenden
Nutzungsweg wählt, bei nicht rechtzeitiger Medienrückgabe die in der
Gebührenordnung (GebO-IKM NRW) festgelegten Folgen zu gewärtigen hat.

Dietrich Pannier

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Mail dietrich.pannier@xxxxxx


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.