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[InetBib] Studierende müssen (trotz Corona) zu Präsenzprüfungen - kein Anspruch auf Online-Klausuren



Werte Kolleginnen und Kollegen,

vllt. für alle im Hochschul- und Wissenschaftsbereich tätigen und engagierten von Interesse: Nach einer (rechtskräftigen) Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 02.09.2020 müssen Studierende an Präsenzprüfungen teilnehmen und haben keinen Anspruch auf Online-Klausuren. Es wird festgestellt: "Die Beurteilung, in welcher Form die Klausur im Grundsatz zu erbringen sei, obliege den Prüfern." Das gilt insbesondere auch dann, wenn der Kläger zu den vom RKI definierten Risikogruppen gehört (hier: Studierender raucht).

Siehe https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/studierende-mussen-trotz-corona-pandemie-an-prasenzprufungen-teilnehmen-192114.html


Viele Grüße, Thomas Hartmann


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