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Re: [InetBib] Möglicherweise Entfristung der Schranken aus dem UrhWissG



Die Entfristung setzt die Evaluierung nicht aus. Abs. 1 von § 142 bleibt erhalten. Das Aktionsbündnis hatte sich gegenüber der Politik auch für die Entfristung eingesetzt, aber immer betont (so erneut in vielen eMails gestern), dass die 60er Paragraphen weiter stark verbesserungsbedürftig sind bzw. durch eine wirkliche Wissenschaftsschranke abgelöst werden sollten. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Wissenschaftsschranke bald unbeschränkt gilt. Die Groko war nicht in der Lage, eine wirkliche Wissenschaftsschranke zu beschließen, obwohl sie es an sich  in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hatte. Aber die Konstellationen der Politik können sich ändern.

Also die Nachricht war gut und schlecht zugleich.

RK

Am 19.05.21 um 08:53 schrieb Armin Stephan via InetBib:
Ist das jetzt eine gute oder eine schlechte Nachricht?

Die Verlage halten sie für eine schlechte Nachricht - aus kommerziellen Gründen.

Und wir Bibliotheken? Hatten wir nicht auch gehofft, dass die Evaluierung noch Verbesserungen bringen würde?  Z.B., dass wirklichkeitsferner Unsinn entfernt würde wie die Regelung, dass Aufsätze in einem Sammelwerk nicht wie Aufsätze (in einer Zeitschrift) behandelt werden dürfen ...

Bedeutet die Idee der Entfristung, dass wir uns von dem Wunsch nach Verbesserungen verabschieden müssen?

Am 18.05.2021 um 10:23 schrieb Oliver Hinte via InetBib:
Liebe Kolleginen und Kollegen, noch ist es nicht schwarz auf weiss, aber zumindest schon einmal"on the blog" https://www.jmwiarda.de/2021/05/17/wissenschaftsschranke-gilt-bald-unbeschr%C3%A4nkt/ MfG Oliver Hinte

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Prof. em. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Persönliches Mitglied der Deutschen UNESCO-Kommission
Website: www.kuhlen.name
Mail: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.