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Re: [InetBib] Microsoft hat seinen E-Book-Store geschlossen (ab Ende Juli 2019 läuft nix mehr!)



On Tue, 23 Jul 2019 15:04:07 +0200
 Harald Müller <hmueller.mpil@xxxxxx> wrote:
Was sagen Sie zum Begriff "_wirksame_ technische Maßnahme" in § 95a
Abs.
1 UrhG?

Da müssen Sie mir schon die Relevanz erklären. Wir gingen davon aus,
dass vertraglich zur öffentlichen Zugänglichmachung lizenzierte Ebooks
(also etwa bei der Onleihe) nicht zu Archivzwecken unter Umgehung eines
DRM (wie sie die Onleihe praktiziert) kopiert werden dürfen. Das wird
in der amtlichen Begründung nochmals klargestellt, steht aber schon,
was ich übersehen hatte, in § 95b Abs. 3 UrhG. Das Onleihe-DRM
erscheint mir recht wirksam, da sehe ich nur als Ausweg die analoge
Lücke (z.B. einzelne Screenshots). 

Bei einem Ebook des Steinerverlags, das aus einem ungeschützten PDF
besteht, kann man problemlos nach § 60e kopieren.

Klaus Graf  


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