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Angebot von Weiterbildung zum Thema Internet-Recht



Internetrecht-Check für Teledienste-Anbieter

Spätestens die Rechtsänderungen zum 1.1.2002 durch das Gesetz über den
elektronischen Geschäftsverkehr haben gezeigt: Jeder, der eine
?Homepage? im Internet betreibt, sei es eine unternehmerische Website
mit kommerziellem Hintergrund, der Behördenauftritt im Internet oder die
private Internetseite, unterliegt zahlreichen Pflichten und
Obliegenheiten, die dem juristischen Laien weitgehend unbekannt sind.
Aber selbst der Rechtskundige ist auf dieses Rechtsgebiet, das praktisch
nie Gegenstand der Kernausbildung war, nicht ausreichend vorbereitet.
· Informationspflichten gegenüber den Nutzern,
· datenschutzrechtliche Anforderungen,
· rechtliche Gestaltung von Geschäftsprozessen und sonstigen
Transaktionen,
· kommerzielle Kommunikation bis hin zu standesrechtlichen Regeln des
Internetauftritts für Freiberufler ?
all dies ist inzwischen im BGB, im TDG, im TDDSG geregelt und wird
ergänzt durch eine methodengerechte Auslegung und Anwendung
?konventioneller? Vorschriften etwa des Wettbewerbs- und Urheberrechts.
Man kann die Prognose wagen: Es gibt nur verhältnismäßig wenige
(deutschsprachige) Seiten im Internet, die sämtlichen Betreiberpflichten
Rechnung tragen und zudem auch noch nutzerfreundlich gestaltet sind.

In Kooperation mit Professor Dr. Dirk Heckmann, Inhaber des Lehrstuhls
für Öffentliches Recht an der Universität Passau, Experte für
Rechtsinformatik, Internet- und Sicherheitsrecht, bietet das Zentrum für
Weiterbildung der TU Dresden den Intetrecht-Check als medial
unterstützten Tageskurs an.  Dabei gewinnen die Teilnehmer
Rechtssicherheit in ihrer Eigenschaft als Telediensteanbieter.
Zur virtuellen Nachbereitung erhält jeder Teilnehmer einen exklusiven,
im Preis enthaltenen Zugang zur Seminarseite www.iur-seminar.de
(Seminarseite ?Internet und Recht? im Aufbau). Hier findet sich eine
mediendidaktisch aufbereitete und juristisch gut kommentierte Checkliste
mit integrierten Wissensdatenbanken (Gesetze, Urteile, Glossar). Sie
umfasst Themen wie
· die konfliktfreie Wahl einer strategisch günstigen Domain
· die urheberrechtlich einwandfreie inhaltliche Gestaltung
· die juristisch geforderten Textbausteine (im Hinblick auf
Informationskodizes und Datenschutz)
· die korrekte Abwicklung von Transaktionen.
Der Benutzer erhält die für ihn relevanten Informationen und nur diese.
Der modulare Aufbau mit seiner mediendidaktischen Aufbereitung hat den
Effekt, dass nur die relevanten ?Ebenen? eingeblendet werden. Was
relevant ist, ergibt sich aus einer vorhergehenden Nutzerprofilabfrage.
Behörden brauchen zum Teil andere Informationen als private Unternehmen,
teilweise decken sich die Anwendungsbereiche aber auch.
Das Seminar INTERNETRECHT-CHECK richtet sich an alle
Telediensteanbieter, also in erster Linie private Unternehmen (von der
Industrie über mittelständische Gewerbebetriebe bis hin zu Freiberuflern
wie Ärzten, Apothekern, Architekten, Anwälten), aber auch an
Verwaltungsbehörden und Privatpersonen. Durch den modularen Aufbau und
die Nutzerprofil-Steuerung, schließlich auch die tutorielle Begleitung
auf www.internetrecht-check.de (Kurztitel: www.c-heck.de), ist
gewährleistet, dass der Adressatenkreis trotz seiner heterogen
Zusammensetzung nachfragegerecht bedient wird.

Tages-Kurse, jeweils Sonnabend,
30.11.2002 in Passau
07.12.2002 in Dresden

Weitere Informationen und Anmeldung:
TU Dresden, Zentrum für Weiterbildung, 01062 Dresden
Verena Leuterer
Tel.: 03 51 / 4 63 376 24
Fax: 03 51/4 63 362 51
e-mail: leuterer _at__ rcs.urz.tu-dresden.de
http://www.tu-dresden.de/vd36







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