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Re: Zeitschriften und Urheberrecht



On 28 Apr 2004 at 21:11, Lars Aronsson wrote:

> DigiZeitschriften hat sich intensiv mit der Urheberrechtsfrage auseinander
gesetzt und unter Einschaltung der Verwertungsgesellschaft Wort einen
dreiseitigen (Verlage, VG Wort, DigiZeitschriften) Standardvertrag für die
Digitalisierung entwickelt, der pragmatisch die komplexen
Urheberrechtsfragen zu lösen versucht. Dabei erhalten die Verlage bei der
Digitalisierung Entgeltung, aber auch bei der laufenden Nutzung. Die
Abwicklung erfolgt über die VG Wort.





> Heute fand ich im offenen Magazin der Linköpings Stadtbibliothek "Die
> Bücherei. Zeitschrift für deutsche Schrifttumspflege", 1934-1939, und
> auch ihr Vorgänger "Bücherei und Bildungspflege", 1926-1933 (meine
> Bibliothek hat nur diese Jahrgänge).  Sehr interessant war es die
> konkrete (Stiefel-)Schritte der nationalsozialistischen Machtübernahme
> hier zu folgen, besonders in Heft 2, 1933 und Heft 1, 1934.
>
> Bibliothekswesen ist ein Themenbereich von www.digizeitschriften.de
> aber dieser Titel scheint noch nicht digitalisiert zu sein.
>
> Digizeitschriften (und auch JSTOR) enthält sowohl Urheberrechtsfreie
> (1850) als -geschützte (1950) Jahrgänge.  Rechte für die spätere sind
> mit den Verlagen verhandelt.  Nutzerinstitutionen bezahlen (ab 2005)
> für Subskription und ich vermute daß die Verlage etwas davon bekommen.
>
> Hier entsteht ein große Anzahl von Fragen.
>
> Besitzen die Verlage allein wirklich die Rechte, und können diese
> verkaufen / verleien?

Das ist sehr unterschiedlich. Herrschende Meinung ist, dass bis ca. 1995 das
Recht auf elektronische Verbreitung beim Verfasser liegt, wenn der Verlag
es sich nicht ausdrücklich hat abtreten lassen.







  Hat der einzelne Artikelverfasser nichts zu
> sagen?


Nach deutschem Recht /Urhg) fällt das Autorenrecht zwei Jahre nach
Erscheinen an den Autor zurück, wenn nicht anderes vereinbart ist. Das
bedeutet, dass auch nach 1995 das Recht auf elektronische Verbreitung
beim Verfasser liegen kann.




>
> Wo geht die Grenze zwischen urheberrechtlich geschützten und freien
> Zeitschriften, also zwischen was man verhandeln muß bzw. nicht muß?
> Ist es (wie für Monographien) 70 Jahre nach dem Todesjahr des
> Verfassers jedes Artikels, oder 70 Jahre nach dem Erscheinungsjahr
> jedes Jahrganges? Eine Nachforschung der Identität, Todesjahr und
> Erben jedes Artikelverfassers ist vermutlich für viele Zeitschrifte
> praktisch unmöglich.

Deshalb hat DigiZeitschriften die VG Wort eingeschaltet



>
> Besonders für Deutschland und die Nazizeit sind die
> Eigentumsverhältnisse natürlich kompliziert. "Die Bücherei" wurde seit
> dem Sommer 1934 vom "Einkaufshaus für Büchereien" in Leipzig
> herausgegeben.  Mit diesem "Verlag" kann man wohl heute über
> Urheberrechte nicht verhandeln? Gibt es überhaupt ein
> Ansprechspartner?  Und wenn nicht, bedeutet das, daß sämmtliche elf
> Jahrgänge 1934-1944 schon frei sind?


Diese Fragen lassen sich nur durch komplizierte Recherchen (vgl. Mail
Zimmermann) beantworten. Bei Aufnahme ins Programm von
DigiZeitschriften werden sie jeweils für den Einzelfall  detailliert
untersucht.
Die genannten Zeitschriften gehören bisher aber nicht zum
DigiZeitschriftenprogramm. Für die evtl. Aufnahme ins Programm wäre ein
nachgewiesenes Forschungsinteresse hilfreich. Deshalb bitte ich ggf. um
direkte Rückmeldung.

Prof. Elmar Mittler
Vorsitzender von DigiZeitschriften e.V.



>
> Sind diese Fragen diskutiert gewesen, und wo?
>
>
> --
>   Lars Aronsson (lars@xxxxxxxxxxx)
>   Projekt Runeberg - freie nordische Literatur - http://runeberg.org/
>



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 Prof. Dr. Elmar Mittler
 Niedersaechsische Staats- und Universitaetsbibliothek
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