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Re: Zeitschriften und Urheberrecht



On 5 May 2004 at 12:29, Prof. Dr. Elmar Mittler wrote:

>
> Besitzen die Verlage allein wirklich die Rechte, und können diese
> verkaufen / verleien?

Das ist sehr unterschiedlich. Herrschende Meinung ist, dass bis ca. 1995 das
Recht auf elektronische Verbreitung beim Verfasser liegt, wenn der Verlag es
sich nicht ausdrücklich hat abtreten lassen.

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Sehr geehrter Herr Mittler,

das (von mir) Unterstrichene stimmt so nicht. Schon vor dem neuen
UrhG heißt es hierzu in § 31 Abs. 4:

"Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte
Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu sind unwirksam".

Diese Norm soll den Autor davor schützen, im Verlagsvertrag
Nutzungen zulassen zu müssen, deren wirtschaftlichen Erfolg er
noch nicht abschätzen kann. D.h. der Verlag konnte sich das Recht
zur Digitalisierung zu einer Zeit nicht wirksam abtreten lassen,
als diese Technik noch nicht bekannt war.  Für die elektronische
Verbreitung hat sich die HM auf "ab 1995" verständigt. Bei
Verträgen vor 1995 muß also der Verlag vor Digitalierungsvorhaben
die Erlaubnis des Urhebers (Autors) bzw. seines Rechtsnachfolgers
einholen.

K. Döhmer






 Hat der einzelne Artikelverfasser nichts zu
> sagen?


Nach deutschem Recht /Urhg) fällt das Autorenrecht zwei Jahre nach
Erscheinen an den Autor zurück, wenn nicht anderes vereinbart ist. Das
bedeutet, dass auch nach 1995 das Recht auf elektronische Verbreitung beim
Verfasser liegen kann.




>
> Wo geht die Grenze zwischen urheberrechtlich geschützten und freien
> Zeitschriften, also zwischen was man verhandeln muß bzw. nicht muß?
> Ist es (wie für Monographien) 70 Jahre nach dem Todesjahr des
> Verfassers jedes Artikels, oder 70 Jahre nach dem Erscheinungsjahr
> jedes Jahrganges? Eine Nachforschung der Identität, Todesjahr und
> Erben jedes Artikelverfassers ist vermutlich für viele Zeitschrifte
> praktisch unmöglich.

Deshalb hat DigiZeitschriften die VG Wort eingeschaltet



>
> Besonders für Deutschland und die Nazizeit sind die
> Eigentumsverhältnisse natürlich kompliziert. "Die Bücherei" wurde seit
> dem Sommer 1934 vom "Einkaufshaus für Büchereien" in Leipzig
> herausgegeben. Mit diesem "Verlag" kann man wohl heute über
> Urheberrechte nicht verhandeln? Gibt es überhaupt ein
> Ansprechspartner? Und wenn nicht, bedeutet das, daß sämmtliche elf
> Jahrgänge 1934-1944 schon frei sind?


Diese Fragen lassen sich nur durch komplizierte Recherchen (vgl. Mail
Zimmermann) beantworten. Bei Aufnahme ins Programm von DigiZeitschriften
werden sie jeweils für den Einzelfall detailliert untersucht. Die genannten
Zeitschriften gehören bisher aber nicht zum DigiZeitschriftenprogramm. Für
die
evtl. Aufnahme ins Programm wäre ein nachgewiesenes Forschungsinteresse
hilfreich. Deshalb bitte ich ggf. um direkte Rückmeldung.

Prof. Elmar Mittler
Vorsitzender von DigiZeitschriften e.V.



>
> Sind diese Fragen diskutiert gewesen, und wo?
>
>
> --
> Lars Aronsson (lars@xxxxxxxxxxx)
> Projekt Runeberg - freie nordische Literatur - http://runeberg.org/
>



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Prof. Dr. Elmar Mittler
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