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Re: AW: Ruecknahme der Zustimmung zur Veroeffentlichung auf einem Dokumentenserver



Wenn nichts weiter ueber eine Kuendigung des Vertrags
vereinbart wurde, kann eine Kuendigung der getroffenen
Vereinbarung meines Erachtens nur aus "wichtigem Grund"
erfolgen. Zur Lage im Verlagswesen sei uebrigens ein Blick
auf § 42 UrhG empfohlen.

Bei solchen Vereinbarungen sollte die Moeglichkeit bedacht
werden, dass ein solcher Sinneswandel zustandekommt.
Einzelne Hochschulschriftenserver akzeptieren die
Entscheidung ohne Murren, was ich im Hinblick auf die
Langzeitarchivierung solcher Literatur (und die dem
Hochschulschriftenserver entstandenen Kosten) nicht
unbedenklich finde. Das schoene an Creative Commons
Lizenzen ist: zwar kann hier auch u.U. ein Rueckruf nicht
ganz ausgeschlossen werden, aber grundsaetzlich ist die
Lizenz unwiderrufbar und eine begonnene Nutzung darf im
Rahmen der Lizenz fortgesetzt werden.

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.