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Re: AW: Ruecknahme der Zustimmung zur Veroeffentlichung auf einem Dokumentenserver



Klaus Graf schrieb:
[...]
> Das schoene an Creative Commons
> Lizenzen ist: zwar kann hier auch u.U. ein Rueckruf nicht
> ganz ausgeschlossen werden, aber grundsaetzlich ist die
> Lizenz unwiderrufbar und eine begonnene Nutzung darf im
> Rahmen der Lizenz fortgesetzt werden.

Gibt's irgendwelche Beispiele fuer Formu-
lierungen in Einwilligunserklaerungen der
Diplomierten/Magistrierten, die einen halb-
wegs sicher gegen Rueckrufe machen? Geht
was von der Art "Ich, XX raeume Ein-
richtung YY unwiderruflich das Recht ein 
meine Arbeit ZZ in elektronischer Form 
ueber einen oder mehrere Einrichtung YY
als dafuer geeignet erachtete Server zu 
verbreiten.  Einrichtung YY sichert dabei 
zu etwaige Korrekturen etc. meinerseits 
an Arbeit ZZ ebenfalls so zu ver-
oeffentlichen, dass diejenigen, die auf 
Arbeit ZZ zugreifen davon leicht Kenntnis 
erlangen koennen."?

Und: zweite Frage: Ich vermute, dass das
Problem des Rueckrufs durch Autor auch bei
der einen oder anderen nur elektronischen
Zeitschrift fuer einzelne Beitraege schon
vorgekommen sein duerfte. Weiss wer wie's
da geloest wurde?

   Neugierig, fuer alle Antworten im voraus
dankend, und mit freundlichen Gruessen

Heinrich C. Kuhn


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|    Dr. Heinrich C. Kuhn
|    Seminar fuer Geistesgeschichte der Renaissance
|    Ludwig-Maximilians-Universitaet Muenchen
|    D-80539 Muenchen / Ludwigstr. 31/IV
|    T.: +49-89-2180 2018, F.: +49-89-2180 2907
|    inst. URL: http://www.phil-hum-ren.uni-muenchen.de/
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