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AW: [InetBib] OLG Frankfurt zu § 52b UrhG




Hallo allerseits,

Sebastian Wolf schrieb:


ganz neue Bedeutung) oder dass die Nutzer den Monitor auf einen Kopierer
legen können. Das könnte man durchaus machen, um die Absurdität des
Urteils aufzuzeigen. 

Hat es alles schon gegeben ;-)

http://www.youtube.com/watch?v=xbqdhQKwZPg



Viele Grüße
Barbara Kuklinski

Universität zu Köln
Historisches Seminar I, Bibliothek

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