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Re: [InetBib] OT: Abmahnung durch Heike Schmoll und die FAZ



Klaus Graf schrieb:

In der Unterlassungserklärung soll ich mich bei einer
Vertragsstrafe von 5001 Euro gegenüber der FAZ und Frau
Schmoll verpflichten, zu verbreiten und zu veröffentlichen,
"dass Frau Dr. Heike Schmoll die Freundin und/ oder die
Lebensgefährtin von Frau Annette Schavan sei".
[...]
Bis 5000 Euro Streitwert wird vor dem Amtsgericht
verhandelt. Die Vertragsstrafe soll mich also vor ein
Landgericht (beliebt ist bei solchen Fällen: Hamburg)
zerren, bei dem Anwaltszwang besteht.

Das ist so nicht zutreffend; der Streitwert der Unterlassungsfordeurng
ergibt sich nicht aus der Höhe der Vertragsstrafe (das ist aber ein
verbreiteter Irrtum), sondern aus dem Interesse desjenigen, der den
Unterlassungsanspruch geltend macht, an der Unterlassung.

Die Vertragsstrafe ist allerdings offensichtlich tatsächlich so
gewählt, dass im Falle (a) der Abgabe der Unterlassungserklärung und
(b) eines folgenden Verstoßes sodann die Vertragsstrafe vor dem
Landgericht eingeklagte werden kann. Das wird allerdings allenfalls
einige Schritte später relevant.

Wer zu Unrecht
abgemahnt wird, bleibt regelmäßig auf seinen eigenen Kosten
sitzen:

http://www.rettet-das-internet.de/interview_sewoma.htm#kostenerstattung

Auf den *außergerichtlichen* Kosten, ja.

Ich tendiere dazu, KEINE Unterlassungserklärung abzugeben
oder aber eine, die sich nur auf die Eigenschaft als
Lebensgefährtin bezieht, bei erheblich reduzierter
Vertragsstrafe (50 Euro?).

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von
50,- € erscheint mir unsinnig und daher jedenfalls untunlich.

Zweck der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist die
Beseitigung der Wiederholungsgefahr. Das erfordert aber eine
ausreichend hoch gewählte Vertragsstrafe, die hinreichend
sicherstellt, dass eine Wiederholung der Rechtsverletzung aus Angst,
dann die Vertragsstrafe zahlen zu müssen, unterbleibt. Kleinbeträge
können das nicht sicherstellen, eine solche Unterlassungserklärung ist
also immer ungeeignet und kann daher die Erhebung einer
Unterlassungsklage nicht verhindern und somit letztlich die eigene
Position keinesfalls verbessern, sondern nur verschlechtern.

Aber eigentlich müsste eine eidesstaattliche Erklärung von Frau
Schmoll gefordert werden.

Vorprozessual sehe ich keine Erforderlichkeit. Es ist jetzt ja Ihre
freie Entscheidung, ob Sie eine Unterlassungserklärung abgeben wollen
oder nicht.
 
In der Besprechung des Falls in der Blogosphäre (die
traditionellen Medien schweigen sich natürlich aus) wurde
mehrfach betont, dass nicht causaschavan. wordpress.com,
sondern ein anderes, von mir nicht verlinktes Blog die
Behauptung aufgestellt hat, Schmoll sei die Lebensgefährtin
von Schavan.

Ja, vermutlich ist man bei der FAZ bei der Rechtsverteidigung etwas
durcheinandergekommen. Wenig überraschend, wenn man bedenkt, wie
ubiquitär solche Behauptungen im Netz dann gerne verbreitet werden,
Stichwort "Streisand"; da scheint die notwendige Einzelfallprüfung
dann manchmal auf der Strecke zu bleiben.

Ich habe das so ausführlich dokumentiert, weil daraus klar
hervorgeht, dass Frau Schmoll, die laut Wikipedia nur einen
theologischen Ehrendoktor, aber keine ordentliche Promotion
hat, offenkundig dazu neigt, Äußerungen, die ihr nicht
gefallen, manipulativ zu verdrehen.

Sie versuchen dringend Material für eine erneute, diesmal dann
begründete Abmahnung zu liefern, oder? :)

Halten wir zudem fest: Frau Schmoll war dieses Blog
Archivalia und sein damaliger Einfluss in Sachen Stralsund
gut bekannt. Von daher ist es rätselhaft, wie sie annehmen
konnte, ich würde mich von einer von den meisten Stimmen
als haltlos eingeschätzten Abmahnung einschüchtern lassen.

Sie wird mit den Einzelheiten des Ablaufs schlicht nichts zu tun
haben, sondern (bestenfalls) eine allgemeine Vollmacht für die
(außergerichtliche) Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen in dieser
Angelegenheit erteilt haben, ohne dass jede einzelne Abmahnung jeder
einzelnen mehr oder weniger bekannten oder bedeutsamen Website
nochmals mit ihr besprochen wird ...

-thh

-- 
http://www.inetbib.de

Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.