Am 03.07.2021 um 19:40 schrieb Dr. Luise Sanders via InetBib 
<inetbib@xxxxxxxxxx>:
Sehr geehrter Herr Holzbach,
Ich möchte auf zwei Zitate von Ihnen eingehen.
Sie schreiben
1.   viele ausländische Studenten (sic!) sich über diese öffentlichen 
Bemühungen, eine geschlechtergerechte Sprache zu schaffen, sich nicht nur 
überfordert, sondern auch übervorteilt sehen, wenn sie rechtsverbindlich 
werden würde.
2…     auch denkt man nicht, dass den Kindern, die in der Grundschule den 
Umgang mit der Sprache erlernen, unnötige Hürden gesetzt werden.
In beiden Fällen verwenden Sie statt sachlicher Argumente einen Appell an 
Emotionen, der auf Mitleid oder political correctness zielt (auch „Argumentum 
ad Misericordiam“ genannt -   das ist Ihnen mit Sicherheit bekannt 😊). Dies 
wird in der Argumentationstheorie als unsachliche und unseriöse 
Argumentationsweise eingestuft (auch das dürfte Ihnen bekannt sein 😊).
So wird üblicherweise versucht, Unterstützung für (s)eine Meinung zu finden, 
indem Mitleids- oder Schuldgefühle der Diskussionspartner ausgenutzt werden, 
um (s)eine Meinung zu einem umstrittenen Sachverhalt durchzusetzen. Diese 
Taktik bietet keine sachlichen oder logischen Argumente an. Es handelt sich 
um (versteckte) sprachliche Manipulation, mit dem die Diskussionspartner 
abgelenkt und in eine bestimmte Richtung beeinflusst werden sollen, um ihre 
Überzeugungen zu ändern.
Wenn Sie sich über unsachliche Argumentationsweisen beschweren, bitte ich 
Sie, diese nicht selber anzuwenden und beim ursprünglichen Thema zu bleiben.
Wie wäre denn Ihr Vorschlag für die Namensfindung?
-- 
mit freundlichen Grüßen,
Luise Sanders