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Direktlieferung - war: OT: Artikelsuche aus der Süddt. Ztg. von 1985



Abgesehen davon, dass wieder einmal daran zu erinnern ist,
dass fuer solche Anfragen eigentlich die Liste RABE
eingerichtet ist, demonstriert der Casus einmal mehr, was
den Bibliotheken blueht, wenn der Referentenentwurf zum 2.
Korb des UrhG wie vorgesehen Wirklichkeit wird. Es wurde
hier bereits von anderer Seite deutlich gemacht, dass das
Engagement von Bibliothekaren und Bibliotheken im
http://www.urheberrechtsbuendnis.de sehr zu wuenschen
uebrig laesst.

Kuenftig soll der elektronische Versand von Artikeln durch
Bibliotheken nur dann zulaessig sein, wenn 
a) keine Textdatei, sondern eine Grafikdatei versandt wird
b) der Nutzer nicht die Moeglichkeit hat, pay-per-view im
Internet den Artikel zu erwerben.

a) hat die Konsequenz, dass eine Bibliothek, die unter
ihren lizenzierten Angeboten ein E-Only-Journal fuehrt, zu
dem es keine Pay-per-view-Moeglichkeit gibt, nicht etwa das
vom Verlag angebotene PDF (Textdatei) versenden darf.
Dieses muss in eine Grafikdatei umgewandelt werden oder es
muss der Artikel ausgedruckt und dann als Grafikdateien
gescannt werden. Absurd!

Dass der Benutzer sich mit Adobe Capture oder guten
OCR-Programmen sofort und problemlos eine zu 95 oder mehr %
korrekte Textfassung erstellen kann, wird vom
Referentenentwurf ignoriert.

b) hat die Konsequenz, dass SUBITO eingestellt werden
muesste, wie Direktor Franken (UB KN) in Chur eindeutig
sagte. Die wissenschaftliche Literaturversorgung wird in
das Zeitalter der Postkutsche zurueckkatapultiert bzw. die
Faxe laufen heiss (wobei Computerfaxe natuerlich wohl auch
als Faxversand zaehlen wuerden, also auch eine Umgehung
ermoeglichen wuerden).

Denn es ist damit zu rechnen, dass alle wichtigen Verlage
flaechendeckende pay-per-view-Angebote machen werden.

Durch das Vorhalten von Nachweisen, welche Artikel bei den
verschiedensten Anbietern pay-per-view gekauft werden
koennen, entsteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand fuer
die Bibliotheken, den diese an Fernleihkunden und
Direktbesteller weitergeben muessten.

Bereits heute kann der allergroesste Teil der deutschen
Tagespresse ueber diverse Portale (z.B. GBI) von
Einzelkunden mit oder ohne Registrierung pay-per-view
erworben werden.

Der Anlass der INETBIB-Bitte war ja die Beobachtung, dass
der benoetigte einzelne SZ-Artikel masslos ueberteuert war.
 Wer diese Monopolpreise sich nicht leisten will oder kann,
hat kuenftig, geht es nach dem Referentenentwurf, schlechte
Karten, denn durch die drohende Einstellung der lukrativen
Direktlieferdienste wie SUBITO, deren wichtigstes Kapital
die SCHNELLIGKEIT war, wird die traditionelle Fernleihe
ueberbelastet.

Mich wuerde schon interessieren, warum die Bibliotheken
sich gegen diese Plaene nicht wehren. Und sage niemand: das
ist Sache der Verbaende, denn die koennen erfahrungsgemaess
nichts erreichen.

Klaus Graf


 


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.