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"Kampfplatz Katalog", Anreicherung von Bibliothekskatalogen, Artikel in der SZ vom 02.05.2005



Zu dem oben genannten Artikel von Reinhard Markner und den Stellungnahmen von
Bernhard Tempel und Klaus Graf in INETBIB vom 02.05.2005 möchte ich folgendes
bemerken:



Zunächst einmal wundere ich mich, warum Bernhard Tempel bei der Lektüre des
Artikels "einigermassen in Rage" geraten ist und und Klaus Graf von dem
"weitgehend albernen Artikel" schreibt. Beide Bemerkungen sind weit unter
Niveau.

Meines Erachtens gehören in einen durch Steuergelder finanzierten
Bibliothekskatalog  als Anreicherung (bibliographic enrichment) nur neutrale
Informationen wie Inhaltsverzeichnisse und neutral gefaßte Inhaltsangaben.
Klaus Graf hat insofern recht, wenn er meint: "Es wird nicht zuviel, sondern
noch viel zu wenig angereichert!" Aber für Rezensionen, Bewertungen, die auch
Verrisse sein können, ist ein Bibliothekskatalog das falsche Medium. Aus guten
Gründen handelt es sich bei der Deutschen Nationalbibliographie (pardon:
Nationalbibliografie) um ein Amtsblatt, Die Deutsche Bibliothek ist also zur
absoluten Neutralität der Verzeichnung der Neuerscheinungen verpflichtet. Es
wäre zu prüfen in wieweit es sich bei Katalogen wissenschaftlicher
Bibliotheken um amtsblattähnliche Veröffentlichungen handelt. Mit Sicherheit
sind sie jedoch keine privaten  Veröffentlichungen, in die Verleger oder
Gruppierungen ihre Podukte  gratis oder gegen Entgelt hineinplazieren können.
Warum muß der Mausklick für die Rezensionen  des Internetforums H-Soz-u-Kult
auf die Katalogoberfläche des GBV plaziert werden, man findet  sie in
Nullkommanix auch bei Google. Wir wissen alle, daß unsere Bnutzer sehr gut
googeln können.



Seltsamerweise befassen sich die Kollegen Tempel und Graf nicht mit dem
anderen Teil des Artikels von Reinhard Markner in der Süddeutschen Zeiung, der
elektronischen Ladentheke von Amazon im Bayerischen Verbundkatalog. Hier das
Zitat aus dem Artikel:

<Zitat>

"Klick, klick zu Amazon
Auch der Bibliotheksverbund Bayern hat bevorzugte Kooperationspartner. Vor gut
zwei Jahren hat er sich mit der Firma "Ex Libris Ltd." verbunden. Für die
Benutzer seiner Kataloge zeigt sich das an dem Kürzel "SFX", welches
anzuklicken ist, wenn man Informationen zur Orts- oder Fernleihe wünscht. Die
drei Buchstaben stehen, erläutert eine Presseerklärung, für einen
"kontext-bezogenen Linking Service, mit dem der Anwender unter
Berücksichtigung institutioneller Gegebenheiten und ausgehend von einer
Suchanfrage durchgängig zu weiterführenden Informationsquellen und Services in
heterogenen Umgebungen navigieren kann". Konkret heißt das: Es öffnet sich auf
Mausklick ein weiteres Fenster mit den Optionen "Bestand im Bibliotheksverbund
Bayern / Fernleihe / Rezension lesen oder Buch bestellen über BookFinder.com".
Letzteres ist eine interessante Alternative. Wozu überhaupt in die Bibliothek
gehen, wenn man das Buch auch kaufen kann?

Die Firma BookFinder.com wurde vor zehn Jahren von Studenten an der
kalifornischen Universität in Berkeley bei San Francisco gegründet. Ihr Ziel
sei es, liest man in einer Selbstdarstellung, Lesern unvoreingenommene, stets
aktuelle Informationen über online erhältliche Bücher bereitzustellen. Das
hört sich gut an. Tatsächlich aber präsentieren sich die von BookFinder
ausgeworfenen Resultate ausgesprochen voreingenommen - sie führen
schnurstracks zum Angebot des Internet-Buchhändlers Amazon. Hier dringen in
bemerkenswerter Weise Geschäftsinteressen in die Kataloge öffentlicher
Bibliotheken ein. Vor den Zeiten einer solchen "Anreicherung" hatten
Bibliothekare von Katalogpflege noch andere Begriffe." <Zitat Ende>



Was hat die bayerischen Kollegen bewogen, die elektronische Ladentheke von
Amazon in ihren Gesamtkatalog zu stellen?

Können Benutzer nicht freihändig Amazon und andere Internetbuchhandlungen
aufsuchen, wenn sie es denn möchten?



Borghild Niemann

Staatsbibliothek zu Berlin

Haus Potsdamer Straße


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.